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Maximilian I. Joseph

 

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Einführung der Allgemeinen Schulpflicht in Bayern (1802)

23. Dezember 1802

Die Schulpflicht bezieht sich auf alle Kinder zwischen 6 und 12 Jahren, deren Eltern Schulgeld zu zahlen haben. Vor der Entlassung legen die Schüler eine Prüfung ab. Für alle Kinder von 12 bis 18 Jahren ist der Besuch von Sonntagsschulen vorgeschrieben.