Themen > Ludwig III. > Der Friede von Lunéville (1801) und der Reichsdeputationshauptschluss (1803)

Ludwig III.

 

Trennlinie 01

Der Friede von Lunéville (1801) und der Reichsdeputationshauptschluss (1803)

Ankündigung der vorläufigen Besetzung Memmingens durch bayerische Truppen (1802), Seite 1 Ankündigung der vorläufigen Besetzung Memmingens durch bayerische Truppen (1802), Seite 2
Erinnerungsbild an die bayerische Inbesitznahme von Memmingen am 30. November 1802 Friede von Lunéville vom 9. Februar 1801, französischer Text, Seite 1
Friede von Lunéville vom 9. Februar 1801, französischer Text, Seiten 2 und 3 Friede von Lunéville vom 9. Februar 1801, französischer Text, Seiten 4 und 5
weitere zeigen >

Der Friede von Lunéville sah Entschädigungen für die Fürsten vor, die im Ersten und Zweiten Koalitionskrieg Gebiete links des Rheins verloren hatten. Dieser Vertrag verschaffte Bayern eine Atempause und ermöglichte es dem bayerischen Kurfürsten, auch sein Territorium zu arrondieren.

Gedeckt durch einen eigenen Friedensvertrag mit Frankreich (2. September 1801) und Zusagen Russlands, machte sich Bayern sofort daran,  Gebietsforderungen zu erheben. Die vom Reichstag in Regensburg eingesetzte Kommission begann ihre Arbeit am 2. Oktober 1801. Noch bevor der Abschlussbericht der Kommission, der sogenannte Reichsdeputationshauptschluss, dem Reichstag am 25. Februar 1803 vorgelegt wurde, nahm Bayern, wie alle anderen Staaten auch, ab August 1802 die ihm zugedachten Territorien in Besitz. So erfolgte am 30. November 1802 die zivile Inbesitznahme der Reichsstadt Memmingen.

Der Reichsdeputationshauptschluss sah die Entschädigung der berechtigten Fürsten durch Säkularisierung der geistlichen Gebiete und Mediatisierung der Reichsstädte vor. So fielen weite Teile Schwabens und Frankens an Bayern.