Titel: | Graf |
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Geburt: | 21. Oktober 1735, München | Tod: | 14. August 1810, München |
Beruf: | Jurist, Staatsbeamter, Staatsminister der Justiz |
Konfession: | römisch-katholisch |
Morawitzky wuchs in Amberg auf, wo sein Vater als Leiter der dortigen Regierung tätig war. Er studierte die Rechte in Ingolstadt und trat 1758 als Hofrat ohne Bezahlung in den Dienst des Kurfürsten in München. 1764 wurde Morawitzky als Wirklicher (und damit besoldeter) Hofrat berufen und in die Akademie der Wissenschaften gewählt. Er machte rasch Karriere: 1767 Revisionsrat in der höchsten Justizstelle, 1776 Hofratsvizepräsident, 1778 Präsident der Hofkammer, der höchsten Finanzbehörde, 1779 Präsident der neu geschaffenen Oberen Landesregierung.
Während seiner Tätigkeit im Zensurkollegium arbeitete er – wie später auch Maximilian von Montgelas – daran, die Schriften zu unterdrücken, die im Sinne der Aufklärung als Aberglauben und Volksverdummung galten oder dem staatskirchlichen Programm der Regierung im Wege standen. Daneben schrieb er Theaterstücke.
Er spielte 1798 eine wichtige Rolle als bayerischer Delegationsleier bei der Friedenskonferenz in Raststatt. In heimlichem Zusammenspiel mit Montgelas sorgte er dort für die Annahme der französischen Bedingungen, die die Säkularisierung der geistlichen Fürstentümer nach sich zogen, entgegen den österreichischen Vorschlägen, denen sich der bayerische Kurfürst Karl Theodor anschließen wollte. Dadurch fiel Morawitzky bei Karl Theodor in Ungnade.
Nach dessen Tod 1799 berief Montgelas – nun leitender Minister – Morawitzky zum Minister für geistliche Angelegenheiten. Bis 1806 fielen somit Kultus, Künste, Wissenschaften und Schulangelegenheiten in seinen Zuständigkeitsbereich. In Morawitzkys Ressort arbeitete Georg Friedrich von Zentner, der „Motor“ der Klostersäkularisation sowie der Bildungs- und Universitätsreform. Unter Morawitzkys Ägide entstand auch das Toleranzedikt von 1804, welches die Parität der beiden Religionen festschrieb.
Von 1800 bis 1803 teilte sich der Minister für geistliche Angelegenheiten zusätzlich mit Montgelas die Leitung des Finanzressorts, ohne den Titel eines Finanzministers zu führen. 1806 wechselte er – nun bereits 71 Jahre alt – in das Justizressort als Minister.
In staatspolitischer Hinsicht wollte Morawitzky den alten Ständestaat überwinden, ihn aber durch ein zentralistisch organisiertes Beamtentum ersetzen, nicht durch eine konstitutionelle Repräsentativverfassung. Es kennzeichnet ihn, dass er bis zu seinem Tod 1810 arbeitete und wegen der Finanznot des Staates zeitweilig auf ein Viertel seines Gehalts verzichtete.
Literatur: | Heinrich Wanderwitz, Theodor Heinrich Graf von Topor Morawitzky (1735–1810), in: ZBLG 46 (1983), S. 139–155; Bayern entsteht. Montgelas und sein Ansbacher Mémoire von 1796, hrsg. von Michael Henker, Margot Hamm und Evamaria Brockhoff (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur, Nr. 32), Augsburg 1996, S. 132 |
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