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Maximilian I. Joseph

 

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Feuerbach, Paul Johann Anselm von

Titel: Ritter
Geburt: 14. November 1775, Hainichen bei Jena
Tod: 29. Mai 1833, Frankfurt am Main
Beruf: Jurist
Konfession: evangelisch-lutherisch

Paul Johann Anselm von Feuerbach wurde am 14. November 1775 in Hainichen bei Jena geboren. Er wuchs in Frankfurt auf, wo sein Vater als Advokat wirkte. Nach dem Studium der Philosophie und der Rechte in Jena promovierte er 1799 zum Doktor der Rechte. Seine akademische Laufbahn als Professor für Straf- und Zivilrecht führte ihn von Jena, wo er 1801 ein „Lehrbuch des gemeinen in Deutschland geltenden peinlichen Rechts“ veröffentlichte, zunächst 1802 nach Kiel. 1803 erhielt er als erster „Ausländer“ und erster Protestant einen Ruf an die bayerische Universität in Landshut.

Aufgrund seiner Kritik an dem 1792 von Gallus Alois Kleinschrod vorgelegten Entwurf eines Peinlichen Gesetzbuches für die kurpfalzbayerischen Staaten wurde Feuerbach am 19. August 1804 mit der Ausarbeitung eines bayerischen Strafgesetzbuches beauftragt. Eine Reform des Kreittmayrschen „Codex Juris Bavarici Criminalis“ von 1751 hatte Montgelas schon in seinem Ansbacher Mémoire von 1796 gefordert. Nach einer heftigen Auseinandersetzung mit seinem Fakultätskollegen und großen Widersacher Nikolaus Gönner im September 1805 verließ Feuerbach Landshut und beendete seine akademische Lehrtätigkeit.

Auf Betreiben Montgelas’ erhielt Feuerbach am 16. Dezember 1805 eine Stelle als außerordentlicher, ab 15. November 1806 ordentlicher Geheimer Referendär im Departement der Justiz. Auf seinen Antrag hin wurde am 1. Juli 1806 die Folter, die zumindest in Altbayern de jure als Instrument der Wahrheitsermittlung noch bestand, abgeschafft. Ende 1807 konnte Feuerbach den ersten (materiellrechtlichen) Teil seines Strafrechtsentwurfs abschließen, 1810 den zweiten Teil (Verfahrensrecht). In verschiedenen Gremien wurde sein Entwurf ausführlich beraten. Am 16. Mai 1813 wurde das neue bayerische Strafgesetzbuch publiziert, das mit Wirkung vom 1. Oktober 1810 im Königreich eingeführt wurde. Für seine Verdienste wurde Feuerbach persönlich geadelt und am 17. März 1813 in die Adelsmatrikel eingetragen.

Auf Widerstand stieß Feuerbach dagegen mit seinem 1808 auf der Grundlage des Code Napoléon bearbeiteten Entwurfs eines neuen Zivilgesetzbuches. Vor allem den Interessensvertretern des altbayerischen Adels erschienen seine gesellschaftspolitischen Vorstellungen als zu revolutionär. Auch sein zweiter Entwurf von 1811 auf der Grundlage von Kreittmayrs „Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis“ von 1756 erlangte niemals Gesetzeskraft. Erst das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vom 1. Januar 1900 brachte eine einheitliche Lösung für ganz Bayern.

Der ehrgeizige, aber auch empfindliche Feuerbach, der zudem als Mitglied der protestantisch-norddeutschen Gelehrtengruppe in München oft angefeindet wurde, fühlte sich zunehmend zurückgesetzt. Die Gegnerschaft Montgelas’ zog er sich schließlich durch die Veröffentlichung antinapoleonischer Flugschriften zu. Nach der Völkerschlacht bei Leipzig erschien im Oktober 1813 „Über die Unterdrückung und Wiederbefreiung Europens“. Ermuntert von Kronprinz Ludwig, dem die Verbindung von bürgerlichem Freiheits- und Fortschrittspathos mit nationaldeutschem Gedankengut gefiel, folgte im April 1814 „Die Weltherrschaft das Grab der Menschheit“. Als Feuerbach einen Monat später „teutsche Freiheit und Vertretung teutscher Völker durch Landstände“ forderte, setzte Montgelas seine Entfernung aus München durch. Am 21. Juni 1814 wurde Feuerbach als zweiter Präsident an das Appellationsgericht Bamberg versetzt. Doch auch von dort aus hielt er sich mit zahlreichen Beschwerden in Erinnerung.

Zwei Jahre später sah Montgelas eine Möglichkeit, den unbequemen Feuerbach endgültig loszuwerden: Am 25. März 1816 wurde dieser zum Generallandeskommissär des Salzachkreises ernannt, kurz vor der Abtretung des Salzburger Territoriums â€“ und damit auch unliebsamer bayerischer Beamte â€“ an Österreich. Feuerbach drohte Montgelas mit einem öffentlichen Skandal und es gelang ihm schließlich, dass der König ihn am 7. April von der nie angetretenen Stelle entließ. Auf eigenen Antrag wurde er auf unbestimmte Zeit beurlaubt.

Gleich nach dem überraschenden Sturz Montgelas’ wurde Feuerbach am 18. März 1817 zum Präsidenten des Appellationsgerichts Ansbach ernannt. Neben seinem Amt als Richter, das er bis zu seinem Tod bekleidete, verfasste er zahlreiche juristische Schriften. Bis heute immer wieder aufgelegt ist seine mit kriminalpsychologischem Ansatz verfasste „Aktenmäßige Darstellung merkwürdiger Verbrechen“.

Als 1828 in Nürnberg das Findelkind Kaspar Hauser, dessen Herkunft bis heute umstritten ist, auftauchte, kümmerte er sich persönlich um diesen Fall. Feuerbach holte Hauser nach Ansbach, verschaffte ihm eine Schreiberstelle im Appellationsgericht und verfasste die 1832 erschienene eindringliche Studie „Kaspar Hauser. Beispiel eines Verbrechens am Seelenleben des Menschen“. Anselm von Feuerbach starb am 29. März 1833 in Ansbach.

 


Literatur:

Gustav Radbruch, Paul Johann Anselm Feuerbach. Ein Juristenleben, 3., Aufl., hrsg. von Erik Wolf, Göttingen 1969; Friedrich Merzbacher, Feuerbach, Paul Johann Anselm Ritter v., in: NDB 5, 1961, S. 110 f. (Online-Fassung); Bayern entsteht. Montgelas und sein Ansbacher Mémoire von 1796, hrsg. von Michael Henker, Margot Hamm und Evamaria Brockhoff (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur, Nr. 32), Augsburg 1996, S. 126 f.