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Ludwig II.

 

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„Besitz-Ergreifungs-Patent für die Markgrafschaft Ansbach“

20. Mai 1806

Druck auf Papier

Die Markgrafschaft Ansbach war 1791 an den preußischen König Friedrich Wilhelm II. übergegangen. Der letzte Markgraf, Christian Friedrich Karl Alexander (1736–1806), hatte auf seine Herrschaft verzichtet, um als Privatmann mit Lady Elisabeth Craven leben zu können.

Im Frieden von Pressburg (26. Dezember 1805), der den Dritten Koalitionskrieg beendete, erhielt Bayern unter anderem das Fürstentum Ansbach. Im Besitzergreifungspatent vom 20. Mai 1806 gab der bayerische König Max Joseph bekannt, dass er nun rechtmäßiger Besitzer des Fürstentums war. Er verlangte von „der Geistlichkeit, der Ritterschaft, Lehnleuten, Einsassen, Civil- und Militär-Bedienten, Magistraten der Städte, und von sämmtlichen Unterthanen, Einwohnern, wessen Standes oder Würde sie sein mögen, so gnädig als ernstlich: dass sie sich Unserer Regierung unterwerfen, [...]“. Als obersten Vertreter der bayerischen Behörden entsandte der König Carl Friedrich Graf von Thürheim (1762/63–1832, seit 1817 bayerischer Innenminister).

Das Territorium der Markgrafschaft Ansbach schuf eine Landbrücke zwischen den altbayerischen und schwäbischen Gebieten und den neu erworbenen fränkischen Gebieten.

Künstler, Ersteller / Fotograf: König Max I. Joseph
Lageort: Weissenburg, Stadtarchiv
Copyright: Stadtarchiv Weissenburg