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1996
Augsburg, 1996
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Bis zum Tod des bayerischen Kurfürsten Max III. Joseph (1727–1777), der auch als „der Vielgeliebte“ bezeichnet wurde, am 30. Dezember 1777, war das Haus Wittelsbach in eine bayerische Linie (die sog. Ludowizische Linie) und eine pfälzische Linie (die sog. Rudolfinische Linie) getrennt.
Im Hausvertrag von Pavia von 1329 hatten Kaiser Ludwig der Bayer und sein Bruder Rudolf die territoriale Aufteilung der wittelsbachischen Besitzungen vereinbart. Ludwig IV. und seine Nachkommen erhielten Oberbayern und später dazu noch Niederbayern, Rudolf die Rheinpfalz und die obere Pfalz. Zusätzlich legten die Brüder fest, dass sich ihre Familien beim Aussterben einer Linie im Mannesstamm gegenseitig beerben sollten. Dieser Erbfall trat 1777 ein, als der bayerische Kurfürst Max III. Joseph ohne männliche Erben starb.
In gesonderten Hausverträgen (1766, 1771, 1774) hatten die kurbayerischen und die kurpfälzischen Wittelsbacher den Hausvertrag von Pavia noch einmal bestätigt. Seit dem Vertrag von 1766 galt Kurpfalz-Bayern als Gesamtbesitz des Hauses Wittelsbach. Hier trat 1777 der pfälzische Kurfürst Karl Theodor (1724–1799) die Regierung an. Seine Residenz musste er ebenfalls gemäß den Hausverträgen in München nehmen, seinen bisherigen Sitz in Mannheim verlassen. Damit waren die wittelsbachischen Territorien erstmals seit 1329 wieder vereint.
Auch Karl Theodor starb ohne legitime männliche Nachkommen. Mit seinem Tod am 16. Februar 1799 traten die Vereinbarungen aus dem Hausvertrag von 1774 in Kraft. Dort war die wittelsbachische Linie Pfalz-Zweibrücken als Nachfolger anerkannt und im Frieden von Teschen 1779 noch einmal ausdrücklich bestätigt worden. Im März 1799 konnte somit Maximilian Joseph (1756-1825), als Kurfürst Max IV. Joseph, die Regierung in München übernehmen. Bis zum Ende der Monarchie in Bayern, 1918, entstammten die künftigen bayerischen Regenten der Linie Pfalz-Zweibrücken.
Lageort: | Augsburg, Haus der Bayerischen Geschichte |
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Copyright: | Haus der Bayerischen Geschichte, Augsburg |