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Ludwig I.

 

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Vertrag von Brünn vom 10. Dezember 1805, Artikel 2 und 3 (Bayern wird Königreich)

10.12.1805

 

Der Vertrag von Brünn brachte für Bayern beträchtliche Gebietsgewinne und die Königswürde.

Nach der Niederlage Österreichs und Russlands gegen Napoleon am 2. Dezember 1805 bei Austerlitz schlossen die deutschen Verbündeten des französischen Siegers - also Bayern, Württemberg und Baden - in Brünn Verträge mit Napoleon.

Im Vorgriff auf den österreichisch-französischen Friedensvertrag sagte Napoleon in diesem Dokument Max IV. Joseph den erblichen Königstitel zu. Er garantierte dem neuen Königreich das gleiche Maß an Souveränität wie es der Kaiser in Wien oder der König von Preußen innehatten. Allerdings sollte Bayern Teil eines deutschen Staatenbundes (Confédération Germanique) bleiben, der an Stelle des Alten Reichs vorgesehen war. Der Rheinbund von 1806 war hier also schon angelegt.

Ferner versprach Napoleon Bayern den Gewinn von Vorarlberg, der Markgrafschaft Burgau, der Grafschaften Hohenems, Königseck-Rothenfels und Isny, der Herrschaften Tettnang und Argen, der Reste der ehemaligen Hochstifte Passau und Eichstätt und der Städte Augsburg und Lindau.

Dieser Vertrag wurde von Carl Ernst Freiherr von Gravenreuth, dem bayerischen Gesandten bei Napoleon, ohne Vollmacht Max Josephs unterzeichnet.

Diese gewaltige Aufwertung und die umfassenden Gebietsgewinne hatten jedoch für Bayern auch ihren Preis. Zwischen Bayern und Frankreich sollte eine ewige Allianz bestehen. Die Verpflichtungen aus dem Vertrag von Bogenhausen waren auch künftig zu erfüllen. Bayern musste Napoleon weiterhin 20.000 Mann Soldaten stellen.

Auch die Feindschaft Österreichs gegenüber Bayern wurde verstärkt, da die meisten der neubayerischen Gebiete aus dem Besitz der Habsburger stammten. Durch diesen geschickten Schachzug Napoleons und seines Außenministers Talleyrand musste sich Bayern also eng an seine Schutzmacht binden.

Weis, Eberhard: Montgelas, Bd. 2, München 2005.

Lageort: München, Bayerisches Hauptstaatsarchiv , Bayern Urkunden 1340
Copyright: München, Bayerisches Hauptstaatsarchiv