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Maximilian I. Joseph

 

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„Verzeichnis derjenigen Kosten, welche auf die Ausrufung Sr. Kurfürst. Durchlaucht Maximilian Josephs von Pfalzbayern als Königs von Bayern ec.ec. in Bergen erlaufen und bezahlt worden sind“ (1806)

28. Januar 1806

Handschrift auf Papier

Die Feier in Bergen hatte das Damenstifts-Seminar-Administrationsamt organisiert. Es waren Gesamtkosten von etwas mehr als 45 Gulden entstanden. Die Rückerstattung der Kosten von den Münchner Zentralbehörden wurde auf Antrag genehmigt.

Die Feierlichkeiten in Bergen kosteten insgesamt 45 Gulden. Ein Drittel davon erhielten die Musiker, die das Hochamt und das Te Deum musikalisch begleiteten. Größere Ausgaben verursachten vor allem die Kutschpferde, mit denen die Honoratioren von auswärts zur Feier gekommen waren. Die Roßknechte und Landgerichtsangestellten waren zu einem Essen im Wirtshaus eingeladen. Das kostete mehr als 6 Gulden.

Im Einzelnen führte das Damenstifts-Seminar-Administrations Amt in seinem Schreiben vom 28. Januar an: 

„8 Pfund Futter 5 fl 20 kr.
2 Pfund Futter 1 fl 20 kr.
2 Pfund Futter 1 fl 20 kr.
für Bedinten Taggeld 3 fl
Für Leute, die Licht, Paramente und Musikinstrumente nach Bergen trugen à 12 kr 48 kr
Fürs Zurücktragen 48 kr
Für zwei zweispännige Maisen [!] worin er und einige Musikanten nach Bergen fuhren 3 fl.
Trinkgeld und ‚Schmirrgeld‘ 1 fl. 36 kr.
Für Mann, der 2 Pfund Futter holte 12 kr.
6 Männer, die verschiedenes zu tun hatten 1 fl
Männer, die Pöller geladen und geschossen haben, ‚haben im Wirthshause verzöhrt‘ 2 fl. 20
Roßknechte und Landgerichtsbediente verzehren im Wirtshaus 6 fl. 28
Musikanten für Hochamt und Te Deum 15 fl.
Fuhrgeld für Abholung und Rückgabe der Böller aus ‚Welheim‘ 3 fl.
45 fl. 12 kr.“

Dabei, so berichtet der Damenstiftsbeamte Sandl, sei er so vorgegangen, dass bei der Feier kein übertriebener Aufwand betrieben wurde. Die Paramente habe er sich ausgeliehen, da die eigenen noch in München waren, die höheren Landgerichtsbeamten habe er auf seine Kosten verköstigt. Sein Antrag auf Kostenrückerstattung wurde am 4. Februar genehmigt, allerdings mit der Einschränkung, dass in „Fällen ähnlicher Art [...] die Bezahlung der Kosten jener Stelle überlassen (wird) welche die Anordnung macht.“

Künstler, Ersteller / Fotograf: Seminar-Administrationsamt des Damenstifts
Lageort: Augsburg, Staatsarchiv, Regierung 3000, Feier in der Seminarhofmark Bergen
Copyright: Staatsarchiv Augsburg