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Maximilian I. Joseph

 

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Bekanntmachung der Reichsritterschaft in Franken über die Eidleistung ihrer Mitglieder an den Kurfürsten von Bayern (1803)

Besitzergreifungspatent Kurfürst Max’ IV. Joseph für die „im fränkischen Kreise gelegene[n]“ Territorien Erläuterungen zum pfalzbaierischen Besitzergreifungspatent von der Reichsritterschaft in Franken (1802)
Friede von Lunéville vom 9. Februar 1801, französischer Text, Seite 1 Friede von Lunéville vom 9. Februar 1801, französischer Text, Seiten 2 und 3
Friede von Lunéville vom 9. Februar 1801, Seiten 1 und 2 Friede von Lunéville vom 9. Februar 1801, Seiten 3 und 4
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1803

1803

Druck, Papier

Im Frieden von Lunéville (9. Februar 1801) war Bayern auf dem rechten Rheinufer eine Entschädigung für die an Frankreich verlorenen linksrheinischen Gebiete zugesichert worden, unter anderem auch „mehrere im fränkischen Kreise gelegene“ Territorien. Nach der militärischen und zivilen Besitzergreifung der neu hinzugewonnenen Territorien führten die bayerischen Behörden im Verlauf des Jahres 1803 die Landeshuldigungen durch. Die Untertanen mussten sich dem neuen Landesherrn eidlich verpflichten. Die Reichsritterschaft in Franken wies in ihrer Bekanntmachung ihre Mitglieder noch einmal darauf hin, dass sie davon nicht betroffen waren. Sie sahen sich weiterhin nur dem Kaiser gegenüber verpflichtet. Dies war reichsrechtlich unangreifbar, solange das Heilige Römische Reich deutscher Nation bestand.

„Eidschwüre“, so argumentierte man, „sind selbst den wilden barbarischen Völkern heilig; sie bevestigen das Band der bürgerlichen Gesellschaft und sind die Stütze der Thronen. Weit entfernt, die Verletzung des feyerlichen Rittereides, womit Unsere hochgeehrtesten Herren Mitglieder Kaiserlicher Majestät und der Genossenschaft verbunden sind, zu besorgen, sind Wir vielmehr versichert, dass Dieselben von der bisher bezeigten mannbaren Standhaftigkeit bey fernern Anlässen neue proben ablegen, und dadurch der Achtung des Publikums und des mächtigen Schutzes des Allerhöchsten Reichsoberhaupts sich würdig bezeigen werden.“ Durch die rechtliche Hintertüre rief die Reichsritterschaft somit ihre Mitglieder zum Widerstand gegen den Kurfürsten von Bayern, Max IV. Joseph, auf.

Erst die Auflösung des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation durch den Kaiser am 6. August 1806 machte diese Argumentation hinfällig. Auch die Reichsritter waren damit zu Untertanen des neu geschaffenen Königreichs Bayern geworden.

Lageort: Burg Egloffstein
Copyright: Albert Freiherr von Egloffstein