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Maximilian I. Joseph

 

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„Magistrat u. Gemeinde Verfassung“ (1819)

„Anerbieten der Landwehr außer Land zu dienen 1813“ „Aufhebung der Leibeigenschaft“ (1819)
„Bayerns Köngisthum“ (1819) „Beförderung der Künste und des Handels“ (1819)
„Das Wiederaufleben des baierischen National-Geistes“ (um 1806) - Dokument „Denkfreiheit, Universität, Akademie, Schulen“ (1819)
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1819

Johann Christoph von Aretin (1773–1824), Stich von Johann Lorenz Rugendas (1775–1826) nach einer Zeichnung von Joseph Peringer
gedruckt bei Victoria Arnold, Neuburg a.d. Donau

Federlithografie, schablonenkolorierte Farbzeichnungen

Spielkarte Schelle 7 aus: „Teutsche Spielkarten für das bayerische Volk“.

Im Rahmen der Verwaltungsreformen während der Regierungszeit Maximilian Josephs (1799–1825) sollten auch die Stadt- und Landgemeinden in die staatliche Hierarchie eingebaut werden. Dies erwies sich zunächst als schwierig, da der starke Zentralismus die Tätigkeit der Gemeinden hemmte. In der Verfassung von 1818 und dem Edikt über das Gemeindewesen wurde den Gemeinden über ihre Vertreter in den Gemeinderäten und Magistraten wieder mehr eigener Spielraum gegeben. Dies würdigt Aretin als besonders positiv.

Nachdruck eingeleitet und kommentiert von Marcus Junkelmann, Regensburg 1980

Künstler, Ersteller / Fotograf: Johann Christoph von Aretin (Idee), Joseph Peringer (Zeichner), Johann Lorenz Rugendas (Stecher), Victoria Arnold (Druck)
Lageort: München, Bayerische Staatsbibliothek, Einblattdruck IX, 10i (1–4)
Copyright: Bayerische Staatsbibliothek München