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01. Januar 1806
veröffentlicht im königlich-baierischen Regierungsblatt vom 1. Januar 1806, gesprochen von Wolf Euba, Bayerischer Rundfunk, Bayern2Radio.
In der Folge der Verträge von Brünn und Pressburg wurde Bayern am 1. Januar 1806 zum Königreich erklärt. Die Proklamation des Königreichs Bayern existiert in zwei leicht voneinander abweichenden Versionen, die Rücksicht auf die jeweiligen Adressaten nahmen. Mit dieser Proklamation wurde die Rangerhöhung des bayerischen Kurfürsten Max IV. Joseph den Beamten im Regierungsblatt bekannt gemacht.
In der Veröffentlichung der Proklamation im Regierungsblatt, wird zur Begründung der Königswürde ein Rückgriff auf die Geschichte vorgenommen. Es wird darauf verwiesen, dass „der baierische Staat (sich) zu seiner ursprünglichen Würde emporgehoben“
Transkription:
„Wir Maximilian Joseph, von Gottes Gnaden König von Baiern, des heil. römischen Reichs Erzpfalzgraf, Erztruchseß, und Kurfürst.
Durch die unerschütterliche Treue Unserer Unterthanen, und die vorzüglich bewiesene Anhänglichkeit der Baiern an Fürst und Vaterland, hat der baierische Staat sich zu seiner ursprünglichen Würde emporgehoben. Wir haben Uns daher entschlossen, zur Begründung der Unabhängigkeit der Uns von der Vorsehung anvertrauten nation, den dem vormaligen Behrrscher derselben angestammten Titel eines Königs von Baiern anzunehmen, und diesen Entschluß durch eine feyerliche Proklamation heute öffentlich in Unserer Residenzstadt bekannt machen zu lassen.
Unsere feyerliche Krönung und Salbung haben Wir auf eine günstigere Jahreszeit vorbehalten, welche Wir in Zeiten öffentlich bekannt machen werden.
München, den 1. Jänner 1806
Max Joseph.
Freiherr von Montgelas.
Auf königlichen allerhöchsten Befehl.von Flad.“
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