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Prinzregent Luitpold

 

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33. Landtag des Königreichs Bayern (1899–1904)

Der 33. Landtag des Königreichs Bayern tagt von September 1899 bis August 1904. Zum Verlauf siehe „Geschichte des Bayerischen Parlaments seit 1819“ (Überblick). [mehr...]

34. Landtag des Königreichs Bayern (1905–1907)

Die Verabschiedung der seit Jahren geplanten Reform des Wahlrechtsgesetzes, ist das bestimmende Thema des 34. Landtags des Königreichs Bayern, der von September 1905 bis März 1907 tagt. Zum Verlauf siehe „Geschichte des Bayerischen Parlaments seit 1819“ (Überblick). [mehr...]

35. Landtag des Königreichs Bayern (1907-1911)

Der 35. Landtag des Königreichs Bayern ist erstmals nach Einführung des neuen Wahlrechts 1906 durch direkte Wahl, in gesetzlich geregelten Wahlkreisen gewählt und tagt von September 1907 bis November 1911. In dieser Zeit verschärfen sich die Parteigegensätze zusehends. Dies gipfelt im November 1911 in der Verweigerung der Zentrumsfraktion zu den Beratung des Verkehrsetats, weil ihr der linksliberale Verkehrsminister Heinrich von Frauendorfer zu "sozialistenfreundlich" erscheint. Dem Prinzregenten will sie sich als regierungsfähig darstellen und versucht daher sich mit einem scharfen antisozialdemokratischen Kurs zu profilieren. Der Prinzregent macht daraufhin von seinem verfassungsmäßigen Recht Gebrauch, den Landtag vorzeitig aufzulösen - die... [mehr...]

36. Landtag des Königreichs Bayern (1912–1918)

Der 36. ist gleichzeitig der letzte Landtag des Königreichs Bayern und tagt von Februar 1912 bis zum Ende der Monarchie in Bayern im November 1918. Die bestimmenden Themen sind der Regierungswechsel auf König Ludwig III. und der Erste Weltkrieg. Nach dem Tod von Prinzregent Luitpold am 12. Dezember 1912 übernimmt dessen Sohn Ludwig die Regentschaft. Der eigentlichte König bleibt nachwievor Otto I., der Bruder König Ludwigs II., der ob seiner Geisteskrankheit nicht regierungsfähig ist.  Prinzregent Ludwig jedoch strebt wegen der verfassungsrechtlichen Einschränkungen einer bloßen Regentschaft das Königtum an. Das Problem wird durch einen Verfassungszusatz gelöst. Er sieht vor, dass der Landtag zwar einbezogen wird (eine einseitige... [mehr...]
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