Bayern-München mit dem Erbe von Straubing im Jahr 1429


Quelle: Bayerische Landesausstellung 2005 - Von Kaisers Gnaden. 500 Jahre Pfalz-Neuburg

Signatur: PN-LA-2005-3c

Entwurf: Haus der Bayerischen Geschichte
Grafik: Büro für angewandte Visionen, München.

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Beschreibung:

Im dynastiepolitischen Geschehen gehört das Jahrzehnt um die Jahrhundertwende von 1392 bis 1404, geprägt durch das ehrgeizige Ringen der Teilherzöge, durch regelrechten bayerischen Hauskrieg, die so genannte „Vierherzogszeit“ mit ihrer krisenhaften Verdichtung in München, zu den dunkelsten der bayerischen Geschichte. Nach der Vertreibung Herzog Stephans des Kneißels aus München praktizierten seine Widersacher in Bayern-München wieder über Jahrzehnte hinweg die Wanderherrschaft, wobei München nur relativ selten aufgesucht wurde. Dies dauerte, bis Herzog Albrecht III. nach seinen Eskapaden mit Agnes Bernauer und nach seiner oberbayerischen Herrschaftsübernahme nicht nur seinen Hof in München und in den nahen Lust- und Jagdschlössern Blutenburg, Grünwald und Dachau ausbaute, sondern auch Münchner Patrizier in besonderem Maße in seine Herrschaft einband. Nach seinem Tod hinterließ der vorsichtige Fürst Albrecht III., der den Münchner Hof erneut favorisiert hatte, fünf legitime Söhne, von denen der älteste früh starb und der dritte, Albrecht IV., ursprünglich als Geistlicher vorgesehen, seinen älteren Bruder Sigmunds verdrängen sowie die beiden jüngeren Brüder durch komplexe Verträge zurückhalten konnte. [ ... ] Der Münchner Hof Herzog Albrechts IV. [ ... ] war durch eine Reihe sich wechselseitig beeinflussender Faktoren geprägt. Nach einer Periode des Niedergangs hatte erst der Großvater, mehr noch der Vater Albrechts IV. München wieder zum Zentrum des oberbayerischen Teilherzogtums gemacht. Mit dem Tod des relativ friedliebenden Albrecht III. im Jahr 1460 stellte sich die Frage, wie fünf Herzogssöhne versorgt werden sollten. Dieses Problem durchzog praktisch die ganze Regierungszeit Albrechts IV. Nach dem Konzept des Vaters sollten die zwei ältesten Brüder Johann und Sigmund allein regieren. Doch Ende 1463 war bereits der älteste Bruder gestorben. Nun erhob der drittälteste Sohn Albrecht (IV.), der eigentlich für die geistliche Laufbahn bestimmt war, gerade 18 Jahre alt, bei seinem Bruder Sigmund Anspruch auf Mitregierung. 1465 erreichte er dieses Ziel. Eine Münchner Regierungsordnung vom 14. März 1466 zeigt, wie weit die Kompetenzen zwischen beiden Herzögen bereits geschieden waren. Albrechts Pläne gingen weiter. Im Zusammenwirken mit den Ständen erwirkte er den Regierungsverzicht Sigmunds. 1467 war Albrecht Alleinregent. Am 3. September 1467 erfolgte eine Regierungsordnung, durch die Sigmund mit den fünf Schlössern Dachau, Nannhofen, Starnberg, Menzing-Blutenburg und Grünwald entschädigt wurde. Mit seinen jüngeren Brüdern Christoph und Wolfgang hatte er bereits 1465 Vereinbarungen im Hinblick auf deren Regierungsrechte getroffen. De facto nützte dies alles nicht viel. Der Konflikt mit den jüngeren Brüdern, besonders Christoph, brach sofort wieder auf. Bis heute fehlen Monografien sowohl Albrechts IV. als auch seines wohl geistreicheren Bruders Sigmund.

Literatur:

  • Wilhelm Störmer, Die wittelsbachischen Landesteilungen im Spätmittelalter (1255-1505), in: Von Kaisers Gnaden. 500 Jahre Pfalz-Neuburg, hg. von Suzanne Bäumler, Evamaria Brockhoff und Michael Henker, Augsburg 2005 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 50/2005) S. 17-23