Bayern-Landshut mit dem Erbe von Ingolstadt und dem Erbe von Straubing im Jahr 1429 bzw. 1447


Quelle: Wilhelm Störmer, Die wittelsbachischen Landesteilungen im Spätmittelalter (1255-1505), in: Von Kaisers Gnaden. 500 Jahre Pfalz-Neuburg, hg. von Suzanne Bäumler, Evamaria Brockhoff und Michael Henker, Augsburg 2005(Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschi

Signatur: PN-LA-2005-3b

Entwurf: Haus der Bayerischen Geschichte
Grafik: Büro für angewandte Visionen, München.

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Beschreibung:

Im ganzen 15. Jahrhundert war [ ... ] die Entwicklung in Bayern-Landshut wesentlich kontinuierlicher und konsequenter als in den übrigen bayerischen Teilherzogtümern verlaufen. Dies beginnt mit Herzog Heinrich von Niederbayern (geb. 1386, reg. 1393–1450), der beim Tod seines Vaters noch unter der Vormundschaft seiner verfeindeten Onkel Stephan III. von Ingolstadt und Johann II. von München gestanden hatte. Schon seit dem ersten Jahr seiner selbstständigen Regierung 1404 zeigte Heinrich Härte und Durchsetzungskraft, sei es gegen seine Residenzstadt Landshut, gegen seinen verhassten Vetter Ludwig den Bärtigen, im Ringen um das Straubinger Erbe oder um das Ingolstädter Erbe. Der unerbittliche, bis zum Geiz sparsame Herzog hat in seiner langen Regierungszeit sein Territorium entschuldet und die Finanzverwaltung neu organisiert. Auf der Leistung Heinrichs des Reichen konnten sein Sohn und sein Enkel weiterbauen. Ludwig IX. der Reiche (1450–1479), ein betriebsamer Fürst, konnte sich zwar früh mit München verständigen, doch kennzeichnet sein Regiment eine unruhige und kampferfüllte Zeit, in der der Krieg gegen den fränkischen Markgrafen sein Land in die große Koalition gegen den Kaiser brachte, was eine erneute Anhäufung von Schulden mit sich brachte. Der Sohn Herzog Georgs der Reichen betrieb eine raffinierte Außenpolitik und griff weit nach Schwaben aus, wobei im Inneren wie in der Außenpolitik der Aspekt des finanziellen Nutzens offensichtlich eine zentrale Rolle spielte. Da ihm kein Sohn vergönnt war, musste die niederbayerische Nachfolgefrage zu einer der schwersten Krisen der bayerischen Geschichte und zu einem Krieg von fast europäischem Ausmaß führen. Besonders vorbildlich war die Landshuter „Staatsverwaltung“. In der Landshuter Kanzlei der niederbayerischen Herzöge, die im 15. Jahrhundert über sorgfältige Dienerbestallungsbücher verfügten – Zeichen einer stärkeren Bindung des „Beamtenapparats“ an den herzoglichen Dienstherren –, waren zwei Kanzler, Dr. Martin Mair und Wolfgang Kolberger, außerordentlich aktive Diplomaten ihrer Fürsten. In engstem Zusammenhang mit dem Ausbau der herzoglichen Kanzleien steht vor allem im niederbayerischen Herzogtum der gezielte Ausbau der Rentmeisterämter. Der Rentmeister entwickelte sich seit dem 15. Jahrhundert zu einem der wichtigsten Beamten in den Teilherzogtümern. In jährlichen Umritten kontrollierte und visitierte er die Mittelbehörden seines Rentamts; er nahm die Rechnungen auf und übte eine beschränkte Strafgewalt aus. Ebenso wichtig ist, was sich zwischen 1400 und 1500 auf der unteren Ebene der Verwaltung abspielte. Die Kirche konnte besonders eng in die Landshuter Territorienpolitik integriert werden. Kurz vor dem Ende des Landshuter Teilherzogtums sicherte als Konkurrent Bayern-Münchens der söhnelose Georg der Reiche seinen vermeintlichen Erben noch den Zugriff auf den Freisinger Bischofsstuhl.

Literatur:

  • Wilhelm Störmer, Die wittelsbachischen Landesteilungen im Spätmittelalter (1255-1505), in: Von Kaisers Gnaden. 500 Jahre Pfalz-Neuburg, hg. von Suzanne Bäumler, Evamaria Brockhoff und Michael Henker, Augsburg 2005(Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 50/2005) S. 17-23