Oberbayern und Niederbayern nach der Teilung von 1255 unter Ludwig II. dem Strengen und Heinrich XII
Quelle: Wilhelm Störmer, Die wittelsbachischen Landesteilungen im Spätmittelalter (1255-1505), in: Von Kaisers Gnaden. 500 Jahre Pfalz-Neuburg, hg. von Suzanne Bäumler, Evamaria Brockhoff und Michael Henker, Augsburg 2005(Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschi
Signatur: PN-LA-2005-0
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Beschreibung:
Für die Anfangszeit des wittelsbachischen Herzogtums 1180 bis 1253 bestand das Problem der Erbteilung noch nicht, weil jeweils ein Sohn den ganzen Komplex erbte. Herzog Ludwig der Kelheimer (geb. 1174, Herzog 1183–1231) wurde zum eigentlichen „Baumeister“ des wittelsbachischen Bayern. 1192 war er von dem Stauferkaiser Heinrich VI. vor einer gefährlichen Adelsopposition errettet worden, ging trotzdem von 1208 bis 1211 auf die Seite des „Gegenkönigs“, blieb aber von 1211 bis 1228/29 in enger Verbundenheit mit dem Stauferkaiser Friedrich II. Dadurch konnte er bereits 1214 die rheinische Pfalzgrafschaft für seinen Sohn Otto II., der mit Agnes von der Pfalz vermählt war, übernehmen und somit seine Dynastie in die Spitzengruppe der deutschen Fürsten lancieren. Die Pfalzgrafen bei Rhein hatten auch das Richteramt über den König sowie das Reichsvikariat inne, das heißt die Stellvertretung des Königs bei Thronvakanzen oder im Fall des Königsaufenthalts in Italien. So versteht man, dass sich die bayerischen Herzöge und späteren Kurfürsten an erster Stelle als Pfalzgrafen bei Rhein und erst an zweiter Stelle als Herzöge von Bayern titulierten. Sie taten dies auch, wenn sie de facto nicht Teil hatten am pfalzgräflichen Erbe. Das Teilungsproblem ergab sich erstmals nach dem Tod Herzog Ottos II., eines äußerst geschickten Politikers, der seine Tochter Elisabeth 1246 mit dem Stauferkönig Konrad IV. (gest. 1254) vermählen konnte. Ottos Söhne Ludwig II. (1229–1294) und Heinrich XIII. sollten und wollten das Land Bayern zunächst gemeinsam regieren, doch machten Streitigkeiten der beiden dies bald unmöglich. So kam es 1255 zur ersten bayerischen Landesteilung. Diese Teilung entsprach nicht dem geltenden Grundsatz des Reichsrechts, wonach Fürstentümer als Reichslehen ungeteilt bleiben sollten. Bezüglich Bayerns beschränkten sich die beiden Brüder daher auf eine „Mutung“; nur die reichsrechtlich so wichtige Rheinpfalz blieb ungeteilt und wurde dem oberbayerischen Teilherzog Ludwig II. dem Strengen zugesprochen. Auch Niederbayern, also der östliche, an Böhmen und die Ostmark grenzende Landesteil, blieb ein relativ geschlossenes Territorium. Hauptsitz war Landshut, das schon Ludwig I. der Kelheimer 1204 als Stadt und Burg gegründet hatte. Der Theorie nach blieb Regensburg weiterhin das politische Zentrum beider Teilherzöge und Teilherzogtümer. Da die Macht Ludwigs II. weit über Bayern in die Pfalz ausgriff, waren für ihn die Donaustädte strategisch wichtig. Daher hielt er sich hier häufig auf, und zwar in Ingolstadt, Donauwörth, Neuburg und Vohburg.