Die wittelsbachischen Besitzungen in Bayern und der Pfalz um 1310


Quelle: Ausstellungskatalog: Ludwig der Bayer. Wir sind Kaiser!, hg. von Peter Wolf u.a., Augsburg 2014 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 63), Kat.-Nr. 1.10

Signatur: LDWWK-LA-2014-01

Entwurf: Andreas Th. Jell
Grafik: graficde`sign pürstinger, Salzburg

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Beschreibung:

Die wittelsbachischen Besitztümer in der Epoche Ludwigs des Bayern reichten von Bacharach in der Pfalzgrafschaft bei Rhein bis Reichenhall
im Herzogtum Bayern. Als Graf Otto von Wittelsbach im Jahr 1180 mit
dem um die Steiermark verkleinerten Herzogtum Bayern belehnt wurde, musste er sich gegenüber mächtigen Grafengeschlechtern behaupten wie den Andechs-Meraniern, die über Besitzungen verfügten von Andechs bis Innsbruck, bei Vornbach am Unterinn sowie um Kulmbach. Zu den Mächtigen zählten auch das Geschlecht der Sponheimer mit den Grafschaften Kraiburg- Marquartstein, Ortenburg und Murach im Nordgau, ebenso die Diepoldinger mit ihrer Herrschaft Vohburg sowie den Markgrafschaften Cham und Nabburg. Ebenfalls nördlich der Donau lagen die Besitzungen der Grafen von Sulzbach und ihrer Erben, der
Grafen von Hirschberg. An der mittleren Donau hatten die Grafen von Bogen ihren Machtbereich, am Inn hingegen die Grafen von Wasserburg und etwas flussaufwärts die Grafen von Falkenstein. All diese Besitzungen brachten die Wittelsbacher im Lauf eines Jahrhunderts unter ihre unmittelbare Herrschaft – durch Kauf, manchmal gewaltsam, meist durch Erbschaft oder als heimgefallenes Lehen. Weitere wittelsbachische Gebiete am Lechrain und an der Donau zwischen Donauwörth und Lauingen sowie auf dem Nordgau zwischen Neumarkt
und Eger stammten aus Reichsgut und staufischem Hausgut, das Konradin, der letzte Staufer, seinem Onkel, Herzog Ludwig II. von Bayern, vermacht hatte.
Seit 1214 verfügten die Wittelsbacher mit der Pfalzgrafschaft bei Rhein über ein zweites Herrschaftsgebiet, das ihnen die Kurwürde einbrachte.
Seit das Herzogtum spätestens ab 1180 erbliches Reichslehen war, standen Teilung oder gemeinsame Regentschaft zur Option. Für
die ersten drei wittelsbachischen Herzöge stellte sich diese Frage nicht, da jeweils nur ein Sohn den Vater überlebte. Nach dem Tod Herzog Ottos II. teilten seine Söhne Ludwig II. und Heinrich XIII. das Herzogtum
schon nach kurzer gemeinsamer Regierung. Die Teilungslinie von 1255 verlief von Nordwesten nach Südosten zwischen den Gerichten Vohburg und Kelheim, Pfaffenhofen und Moosburg, Dachau und Kranzberg, Schwaben und Erding, Aibling und Rosenheim – ein kompaktes Gebiet im Osten für Heinrich und ein langer Gebietsstreifen im Westen für Ludwig. Von nun an gab es Ober- und Niederbayern. Der Nordgau
und die Pfalzgrafschaft bei Rhein fielen Ludwig zu, während beide Brüder Rechte in der alten Hauptstadt Regensburg behielten. 1310 spalteten Rudolf I. und Ludwig IV., die Söhne Ludwigs II. des Strengen, den oberbayerischen Landesteil ein weiteres Mal. Bayern-München-
Burglengenfeld ging an Rudolf, Bayern-Ingolstadt-Amberg an Ludwig. Zwar einigte man sich 1313 wieder auf eine gemeinsame Regentschaft, dennoch sollten weitere Teilungen folgen.
(Text: Andreas Th. Jell)

Literatur:

Diepolder, Gertrud, Bayerischer Geschichtsatlas, München 1969; Thomas, Heinz: Ludwig der Bayer . Kaiser und Ketzer, Regensburg 1993