Jüdisches Leben
in Bayern

Friesen Synagoge

Einen ersten Betraum dürfte es bereits im 17. Jahrhundert gegeben haben. Er befand sich in einem der jüdischen Tropfhäuser (vermutlich Anwesen Nr. 48, heute Moschaweg 2). In diesem Gebäude war anfangs auch die Schule untergebracht. Im Jahr 1756 richtete sich die jüdische Gemeinde einen neuen Betraum in der Nr. 47a ein (heute Moschaweg 4), wo der Betraum bis zur formellen Auflösung der Kultusgemeinde am Ende des 19. Jahrhunderts auch verblieb.

Adolf Eckstein berichtete 1898/99: "Im Jahre 1756 fand daselbst [in Friesen] eine Synagogenweihe statt. Der Vorsteher Salomon Simon, vulgo der "Zweidaumen", ließ durch den Schulmeister von Friesen den Stadtpfarrer von Kronach viermal um die Erlaubnis bitten, unter Begleitung von Musikanten an einem Sonntag 'ihre 10 geboth' (sc. die Torarollen) in solenner Prozession durch das Dorf in die Schul (sc. Synagoge) tragen zu dürfen, was ihm aber jedes Mal verweigert wurde, Der Vorsteher schwindelte nun, so wenigstens erzählt der Bericht, dem Stadtvogt Heeger vor, der Pfarrer hätte unter Weglassung der Musik die Abhaltung der Prozession gestattet, worauf dieselbe denn auch unter Begleitung des zum Schutze bestellten Amtsknechtes stattfand. Jedenfalls auf Anzeige des Pfarrers von Kronach beschloss das Vikariat, sowohl die Gemeinde von Friesen als auch den Stadtvogt mit je 50 Rthlr., die Hälfte zu Gunsten der Kirche von Friesen, für den begangenen Frevel zu bestrafen. Die Regierung, die sich am 6. Oktober 1757 in gemischter Kommission mit dem Kasus beschäftigte, bestätigte diese Strafe nur für den Vorstand, während der Stadtvogt mit einem Verweis davon kam. Zugleich aber wurde beschlossen, in Rücksicht darauf, dass die neue Judenschule in Friesen der katholischen Kirche viel zu nahe gelegen und das Schreien der Juden in der Kirche gehört werde, die Synagoge in ein weiter entferntes Judenhaus zu verlegen. Dagegen wurde der Gemeinde gestattet, auf ihre Kosten die vom Zeremonialgesetz gebotenen Schranken (Eruw) auf den Wegen herzustellen, wenn sie zur Erhaltung derselben 20 Gulden in die Kasse der Kommune erlegen und sich verpflichten würde, die Schranken nach sechs Jahren wieder wegzureisen, sowie dadurch Jemanden ein Schaden von auch nur einem Pfennig entstehen sollte. Diese Beschlüsse wurden vom Fürstbischof in Würzburg am 16. Oktober 1757 bestätigt." 

Jedoch liegt der Moschaweg 4 ebenfalls recht nahe an der katholischen Filialkirche St. Georg, es ist daher unwahrscheinlich, dass die geforderte Verlegung jemals stattfand. Es blieb nach dem Ende der Gemeinde 1902 im Besitz der Kultusgemeinde Kronach, wurde wohl schon um 1900 zum Wohnhaus umgebaut und im Jahr 1919 verkauft. Das Haus befindet sich weiterhin in Privatbesitz und wird unter der Bezeichnung "ehemalige Synagoge" im Bayerischen Denkmal-Atlas wie folgt beschrieben: "Wohnhaus, ehem. Synagoge, zweigeschossiger Satteldachbau, im Kern Blockbau des 17./18. Jh., verschiefert".


Alemannia Judaica (Joachim Hahn)

Adresse / Wegbeschreibung

Moschaweg 4, 96317 Kronach

Literatur

  • Klaus Guth: Jüdische Landgemeinden in Oberfranken (1800–1942), ein historischtopographisches Handbuch, Bamberg 1988 (= Landjudentum in Oberfranken. Geschichte und Volkskultur 1), S. 168f.
  • Israel Schwierz: Steinerne Zeugnisse jüdischen Lebens in Bayern. Eine Dokumentation. 2. Aufl. München 1992 (= Bayerische Landeszentrale für politische Bildung A85), S. 220.
  • Adolf Eckstein: Nachträge zur Geschichte der Juden im ehemaligen Fürstbistum Bamberg. Bamberg 1899, S. 54.
  • Adolf Eckstein: Geschichte der Juden im ehemaligen Fürstbistum Bamberg. Bamberg 1898, S. 134-135.