Nach den Angaben bei Germania Judaica sind jüdische Familien seit dem Ende des 13. Jahrhunderts nachgewiesen. Die in Höchstädt lebenden Juden zahlten im Jahr 1293 dem Herzog von Oberbayern (Bayern-München) eine Jahressteuer von 24 Pfund Haller. Diese Summe stieg 1344 auf 25 Pfund an. Um 1344 war ein Höchstädter Gemeindemitglied namens Eysack mit der Einziehung der Judensteuern aus Höchstädt, Donauwörth, Lauingen und Gundelfingen beauftragt. Er musste diese Aufgabe später an den herzoglichen Vogt abtreten. Einzelnen Juden gelang es, eine eigene finanzielle Vereinbarung zu treffen. Sie waren im Gegenzug den den Kollektivabgaben befreit und hatten das Recht, eine bestimmte Anzahl von Jahren in einem der vier genannten Orten zu wohnen.
Im 15. Jahrhundert lebten einige jüdische Familien in Höchstädt, und die Herkunftsbezeichnung "Höchstädt" ist bei Juden in Augsburg, Nördlingen sowie Heilbronn (Baden-Württemberg) zu finden. 1434 zahlten die ansässigen Juden noch 27 Gulden Krönungssteuer für den römisch-deutschen König und späteren Kaiser Karl IV. (1316-1378). Bei der Vertreibung der Juden aus dem Herzogtum Niederbayern (Bayern-Landshut) im Jahr 1450, zu dem Höchstädt nun gehörte, dürfte aber keine jüdische Familie mehr im Ort gelebt haben haben. Wohl aus dieser Zeit stammte noch der Name "Judengasse" ( heute Judenberg) für eine Parallelstraße zur westlichen Stadtmauer, in der sich vermutlich der jüdische Siedlungsschwerpunkt mit Synagoge und Ritualbad konzentrierte.
Seit den 1620er Jahren lebten nachweisbar wieder jüdische Familien in Höchstädt, ohne dass aber Details bekannt sind. Sie unterstanden dem Schutz der Wittelsbacher Herzöge von Pfalz-Neuburg. Das brachte sie in ein konstantes Spannungsverhältnis mit der städtischen Obrigkeit, die immer wieder von den jüdischen Familien Zahlungen für Kontributionen, Pflasterfeld und weitere städtische Abgaben forderte. Mehrfach versuchten Bürgermeister, Stadtrat, Bürger sowie die evangelische Geistlichkeit, vom Landesherren eine Erlaubnis zur Vertreibung der Schutzjuden zu erhalten. 1646 erhielten die Familien, die zwischenzeitlich nach Binswangen gezogen waren, gegen eine Jahressteuer von 25 Reichstaler je Haushalt das Recht zur Wiederansiedelung.1684 mussten allerdings sämtliche jüdischen Familien, die noch im Fürstentum Pfalz-Neuburg lebten, das Territorium verlassen.
Im 18. Jahrhundert konnte sich noch einmal eine Gemeinde bilden, wohl um die Kriegsschäden des Spanischen Erbfolgekrieges zu beheben (die entscheidende Schlacht wurde vor den Toren der Stadt geschlagen und endete mit dem Sieg des britischen Herzogs Malborough über die französisch-bayerischen Truppen).
Die Gemeinde besaß eine Synagoge und einen Friedhof, letzterer war vielleicht schon seit dem Spätmittelalter vorhanden und wurde nur weitergenutzt. Als 1742 die regierende Linie der Neuburger Pfalzgrafen ausstarb und der Wittelsbacher Zweig Pfalz-Sulzbach mit Karl Theodor (reg. 1742-1799) die Herrschaft übernahm, wurden die Juden aus Höchstädt erneut und diesmal endgültig vertrieben. Die Synagoge wurde zerstört, der Friedhof aufgelassen. Der Standort beider Einrichtungen lässt sich nicht mehr feststellen. Die "Judengasse" im Westen der Höchstädter Altstadt heißt heute "Judenberg", erinnert jedoch weiterhin an die jüdische Geschichte der historisch so bedeutsamen Stadt.
Bevölkerung 1910
Literatur
- Monika Müller: Judenschutz vor Ort. Jüdische Gemeinden im Fürstentum Pfalz-Neuburg. Augsburg 2016 (= Quellen und Darstellungen zur jüdischen Geschichte Schwabens 5).
- Israel Schwierz: Steinerne Zeugnisse jüdischen Lebens in Bayern. Eine Dokumentation. 2. Aufl. München 1992 (= Bayerische Landeszentrale für politische Bildung A85), S. 261.
- Germania Judaica, Bd. III: Von 1350 bis 1519, Teilband 1. Tübingen 1987, S. 565f.
- Germania Judaica, Bd. II: Von 1238 bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts, Teilband 1, Tübingen 1968, S. 364f.
- K. statistisches Landesamt: Gemeindeverzeichnis für das Königreich Bayern. Nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 und dem Gebietsstand von 1911. München 1911 (= Hefte zur Statistik des Königreichs Bayern 84), S. 248.