Die Glossare des HdBG

Zweidrittelmehrheit Detailansicht

Stichwörter: Zweidrittelmehrheit


Die Zweidrittelmehrheit der 180 Abgeordneten des Bayerischen Landtags besteht aus 121 Stimmen. Eine solche Mehrheit ist bei allen Änderungen der Bayerischen Verfassung erforderlich (Art. 75 der Bayerischen Verfassung), wobei die Verfassungsänderung anschließend dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden muss (Volksentscheid).

Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus