Stichwörter: Zivilrecht
(Bürgerliches Recht, Privatrecht) Im Unterschied zum öffentlichen Recht und zum Strafrecht das Recht, das die Beziehungen der Bürger untereinander regelt, insbesondere das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB von 1900) geregelte Recht.
Aus: Bayerische Rechtsgeschichte
Ausrichtung auf Schutz privater Rechte im Gegensatz zum staatlichen Strafrecht; seit dem 18. Jahrhundert Zusammenfassung des Straf- und Zivilrechts.
Quelle: Aus: Hefte zur Bayerischen Geschichte und Kultur 9/89
Aus: Politische Geschichte Bayerns