Stichwörter: Zehnt- und Gültgetreide
Festgeschriebene Getreideabgaben, die auf dem Zehntrecht und der Grundherrschaft beruhten. Sie mussten von den bäuerlichen Untertanen an die Zehnt- und Grundherren geliefert werden oder wurden von diesen eingezogen.
Aus: Reichskreis