Stichwörter: Wittelsbachische Primogeniturordnung, Wittelsbachische Primogeniturordnung, 1506
Stellte die Einheit des Herzogtums Bayerns nach einer etwa 250 Jahre währenden Phase von Herrschaftsteilungen wieder her und sicherte sie für die Zukunft. Motor war Herzog Albrecht IV. (reg. 1465-1508), der konsequent auf die Einheit hinarbeitete. Nachdem er sich im Bayerischen Erbfolgekrieg (1504/05) als Erbe des Teilherzogtums Bayern-Landshut durchgesetzt hatte, regelte er mit seinem einzigen noch lebenden Bruder Wolfgang (1451-1514) unter Beteiligung der Landstände vertraglich, dass immer nur der älteste Sohn weltlichen Standes die Regierung des Herzogtums übernehmen sollte. Die vorübergehende Gewähr von Sonderrechten an Wolfgang blieb ebenso Episode wie die gemeinsame Regierung der beiden Herzogsbrüder in der nächsten Generation. Die Primogenitur setzte sich dauerhaft durch.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns