Stichwörter: Wittelsbacher Landesstiftung für Kunst und Wissenschaft
Die bayerische Verfassung von 1818 bestimmte die bis dahin entstandenen Kunst- und Büchersammlungen der Wittelsbacher zu unveräußerlichem Staatsgut. Im Rahmen der Neuregelung der Vermögensrechte von Staat und abgesetzter Dynastie wurden diese älteren Sammlungen der 1923 errichteten Wittelsbacher Landesstiftung für Kunst und Wissenschaft überwiesen.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns