Die Glossare des HdBG

Wiener Konkordat, 1448 Detailansicht

Stichwörter: Wiener Konkordat, Wiener Konkordat, 1448


1448 abgeschlossenes Konkordat zwischen dem Papst und dem deutschen König, das bis zum Ende der Reichskirche Anfang des 19. Jahrhunderts in Kraft blieb. Das Wiener Konkordat regelte vor allem die Rechte des Papstes bei der Pfründenbesetzung. Für Bistümer und exemte Klöster forderte es die päpstliche Bestätigung von Wahlen. Ferner erlaubte es dem Papst, Koadjutoren zu bestellen und Postulationen vorzunehmen. Bei niederen Pfründen (Pfarreien, Benefizien/Vikarien/Kaplaneien) reservierte das Konkordat dem Papst die Besetzung, wenn die Pfründe in ungeraden Monaten (Januar, März, Mai etc.) frei geworden war.

Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns