Die Glossare des HdBG

Weimarer Reichsverfassung, 1919 Detailansicht

Stichwörter: Weimarer Reichsverfassung, Weimarer Reichsverfassung, 1919


Erste demokratisch-parlamentarische Verfassung Deutschlands nach einem Entwurf des Staatsrechtlers Hugo Preuß (1860-1925), benannt nach dem Tagungsort der verfassunggebenden Nationalversammlung. Sie wurde nach Verhandlungen seit 6. Februar 1919 am 31. Juli von der Nationalversammlung verabschiedet (mit 262 zu 75 Stimmen), am 11. August von Reichspräsident Friedrich Ebert (1871-1925) unterzeichnet und trat am 14. August 1919 in Kraft. Die Verfassung bewahrte zwar den bundesstaatlichen Aufbau des Reiches, war jedoch zugleich sehr unitaristisch geprägt. Eine von den Ländern geforderte Verfassungsreform kam nicht zustande. Die Verfassung blieb, im Dritten Reich nie formal außer Kraft gesetzt, bis 1945 gültig.

Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns