Die Glossare des HdBG

Wahlkreis Detailansicht

Stichwörter: Wahlkreis


Wahlkreis bezeichnet einen räumlich genau festgelegten Teil eines politischen Gemeinwesens. Die Wahlberechtigten, die innerhalb des Wahlkreises ihren Wohnsitz haben, sind dazu aufgerufen, (einen oder mehrere) Abgeordnete für die zu wählende Körperschaft zu wählen. Wahlkreise sind i.d.R. in einzelne Stimmbezirke aufgeteilt, die jeweils über ein oder mehrere Wahllokale verfügen. Um die (Wahl-)Bevölkerung möglichst gleichmäßig zu repräsentieren, ist es bei der Festlegung von Wahlkreisen entscheidend, dass die Größen der einzelnen Wahlkreise im gesamten Wahlgebiet (z.B. zwischen ländlichen und städtischen Gebieten) nicht zu stark voneinander abweichen.

Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus