Stichwörter: Wahlkapitulationen
Schrifliche Vereinbarungen, die Kandidaten vor der Wahl mit dem Wahlgremium treffen und anschließend nochmals bekräftigen mussten. Seit dem 13. Jahrhundert wurden Wahlkapitulationen zwischen Bischöfen und Domkapiteln geschlossen. Bei der Wahl der römisch-deutschen Kaiser gab es sie seit 1519. Wahlkapitulationen sicherten in der Regel die Privilegien des Wahlgremiums. Trotz kirchlicher und kaiserlicher Verbote 1695/98 blieben sie bis zum Ende des Alten Reichs 1806 in Gebrauch. Wahlkapitulationen sind aus allen Bistümern des heutigen Bayern seit dem Spätmittelalter bekannt, erstmals 1225 aus Würzburg.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns