Stichwörter: Volksgerichte, Volksgerichte, 1918-1924
Von November 1918 bis Mai 1924 in Bayern bestehende Sonderjustiz zur beschleunigten Aburteilung bestimmter Straftaten. Die Volksgerichte unterschieden sich von den regulären Strafgerichten durch ein summarisches Verfahren und das Fehlen aller Rechtsmittel gegen ihre Entscheidungen. Eingesetzt von der revolutionären Regierung Eisner, übernommen und den veränderten politischen Umständen angepasst durch die bürgerlich-sozialdemokratische Regierung Hoffmann, dienten sie schließlich den von der BVP gestützten autoritär-rechtskonservativen Beamtenkabinetten von Kahr bis Knilling als Mittel einer politischen Justiz zur Durchsetzung des Konzepts von der 'Ordnungszelle Bayern'. Der letzte Fall, der von einem Volksgericht erledigt wurde, war das Hochverratsverfahren gegen Hitler und Ludendorff nach deren Putschversuch vom 8./9. November 1923.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns