Die Glossare des HdBG

Volksbegehren Detailansicht

Stichwörter: Volksbegehren


Gemäß Bayerischer Verfassung Recht bei Antrag eines Zehntels der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger auf Schaffung eines Gesetzes.

Quelle: Aus: Hefte zur Bayerischen Geschichte und Kultur 9/89
Aus: Politische Geschichte Bayerns