Stichwörter: Volksbegehren/Volksentscheid
Neben dem Landtag ist auch das Volk Gesetzgebungsorgan. Dazu gibt es die Gesetzesinitiative des Volksbegehrens, die zu einem Volksentscheid führen kann (Art. 74 der Bayerischen Verfassung).
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus