Stichwörter: Vogtei
Ein Kloster oder ein Stift brauchte für die Ausübung seiner weltlichen Hoheitsrechte einen Vogt. Der Vogt (lateinisch advocatus) musste ursprünglich ein vollfreier, waffenfähiger Laie sein. Er vertrat das Kloster als Anwalt (vgl. Advokat!) vor Gericht, schützte es vor gewalttätigen Übergriffen, übte die gegebenenfalls vorhandenen Gerichtsrechte für das Kloster aus und verwaltete die dem Kloster zustehenden Abgaben und Dienste. Zumeist stammte der Vogt aus der Verwandtschaft der Klosterstifter (siehe: Eigenkloster).
Aufgrund ihrer vielfältigen wichtigen Aufgaben traten die adligen Klostervögte von einer ursprünglich dienenden in eine beherrschende Rolle. Sie beanspruchten erhebliche Teile des ihnen anvertrauten Klosterguts. Andererseits gelang es den Bischöfen sehr oft dem Adel geistliche Vogteirechte abzukaufen, um so die betreffenden Klöster in Abhängigkeit zu bringen.
Die Forderung nach Freiheit von der Vogtherrschaft prägte im Hochmittelalter nachhaltig die monastischen Reformbewegungen (vgl. Hirsau). Die Orden der Zisterzienser und der Prämonstratenser verzichteten so auf die traditionelle Vogtei und suchten den direkten Schutz der Landesherren.
Mit der zunehmenden eigenen Rechtsfähigkeit der Klöster (siehe: Hofmark) besorgten abhängige Klosterrichter und Pfleger die weltlichen Rechte der Klöster. Die Vogtei beschränkte sich nun auf die hohe (das heißt blutige) Gerichtsbarkeit: doch selbst diese wurde von Reichsklöstern, vergleichbar den Hochstiften selbst geübt.
Literatur: Schmidt, H.-J.: Vogtei, in: Lexikon des Mittelalters Bd. 8, München und Zürich 1999, Sp. 1811-1814.
Aus: Klöster in Bayern (www.hdbg.de/kloester)
Ein Vogt wurde von einer kirchlichen oder weltlichen Herrschaft als Vertreter zur Wahrnehmung ihrer Herrschaftsrechte eingesetzt. Die Vogtei war das Amtsgebiet des Vogtes.
Aus: Menschenbilder
Schirm- und Schutzherrschaft; beim Deutschen Orden auch Verwaltungseinheit unter einer Kommende zur ökonomischen Verwaltung des Deutschordensbesitzes in einer geografisch eng begrenzten Kleinregion.
Aus: Der Deutsche Orden
Aus römischen Rechtsformen entwickeltes Amt, das ursprünglich die Wahrnehmung der weltlichen Aufgaben einer geistlichen Herrschaft durch einen Laien umfasste; in karolingischer Zeit erhielten alle Bistümer und Abteien Vögte. Für die Verwaltung des Reic
Quelle: Aus: Hefte zur Bayerischen Geschichte und Kultur 13/91
Aus: Politische Geschichte von Sachsen und Thüringen