Die Glossare des HdBG

Viztum Detailansicht

Stichwörter: Viztum


(Vizedominus) Stellvertreter des bayerischen Herzogs mit Gerichtskompetenz. Viztumshändel werden die dem Herzog vorbehaltenen Strafen genannt.

Aus: Bayerische Rechtsgeschichte

Seit dem Mittelalter Regierungsbeamte der Mittelbehörden (abgeleitet von vicedominus/Vertreter des Herrn, Verwalter des Fürsten).

Quelle: Aus: Bayerns Gemeinden - Geschichte - Wappen - Links
Aus: Wappen