Stichwörter: Viztum
(Vizedominus) Stellvertreter des bayerischen Herzogs mit Gerichtskompetenz. Viztumshändel werden die dem Herzog vorbehaltenen Strafen genannt.
Aus: Bayerische Rechtsgeschichte
Seit dem Mittelalter Regierungsbeamte der Mittelbehörden (abgeleitet von vicedominus/Vertreter des Herrn, Verwalter des Fürsten).
Quelle: Aus: Bayerns Gemeinden - Geschichte - Wappen - Links
Aus: Wappen