Stichwörter: Verfassungsstaat
Staat mit Verfassung als bindender Grundlage staatlichen Handelns; in Bayern zunächst auf der Basis einer vom König oktroyierten Verfassung (1818) als konstitutionelle Monarchie, nach 1918 als parlamentarischer Staat.
Quelle: Aus: Hefte zur Bayerischen Geschichte und Kultur 9/89
Aus: Politische Geschichte Bayerns