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Stichwörter: Verfassung


Die Verfassung oder Konstitution eines Staates ist sein Grundgesetz. Sie enthält die Regeln, nach denen die obersten Organe eingerichtet werden und die Staatsgewalt gehandhabt werden soll (organisatorischer Teil), und behandelt das Verhältnis des Staates zu den Staatsangehörigen, gewährt ihnen vor allem Grundrechte. Eine Verfassung wird in der Regel von einer Verfassunggebenden Versammlung als Gesetz mit Vorrang vor allen anderen Gesetzen beschlossen. Im Gegensatz hierzu wurden die bayerischen Verfassungen von 1808 und 1818 ohne Mitwirkung der Volksvertretung allein vom König erlassen (so genannte oktroyierte Verfassung).

Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus