Stichwörter: Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche im rechtsrheinischen Bayern, Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche im rechtsrheinischen Bayern, 1921
Zum 1. Januar 1921 in Kraft getretene Neuregelung der inneren Verfasstheit der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern, die durch das Ende des landesherrlichen Kirchenregiments mit dem Sturz der Monarchie notwendig geworden war. 1972 wurde sie durch eine neue Verfassung abgelöst.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns