Stichwörter: Vemegerichtsbarkeit
Westfälische Gerichte, die seit dem 13. Jahrhundert belegt sind und ab dem 14. Jahrhundert überregionale Wirksamkeit entfalteten. Die rund 80 Freigerichte, vor denen die Vemeprozesse geführt wurden, beanspruchten die Zuständigkeit für den gesamten deutschsprachigen Raum. Dies ermöglichten zahlreiche Freischöffen, die im gesamten Reich ansässig waren. Kennzeichen der Veme waren strikte Geheimhaltung sowie die überwiegend verhängte, aber nur selten vollstreckte Todesstrafe. Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts bemühten sich die römisch-deutschen Kaiser, die Veme einzuschränken. In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts verlor sie ihre überregionale Bedeutung.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns