Stichwörter: Untersuchungsausschüsse
Parlamentarisches Kontrollgremium, das besondere Sachverhalte, meist Missstände, aufklären soll. Die Reichsverfassung von 1871 kannte das ursprünglich aus der englischen Parlamentspraxis stammende Gremium nicht, die Weimarer Reichsverfassung von 1919 verankerte das Untersuchungsrecht des Parlaments als Minderheitsrecht erstmals in Art. 34. Der Begriff selbst entstand im Februar 1919 während der Beratungen des Staatenausschusses unter Hugo Preuß (1860-1925) nach Vorarbeit von Max Weber (1864-1920). Auch die bayerischen Verfassungen von 1919 (Art. 52) und 1946 (Art. 25) verankerten den Untersuchungsausschuss als parlamentarisches Gremium, ebenso das Grundgesetz von 1949 (Art. 44). Im Vergleich der Länder ist der Bayerische Landtag seit 1946 das Parlament, das am häufigsten zu diesem Instrument gegriffen hat.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns