Die Glossare des HdBG

Uniformverbot, 1930-1932 Detailansicht

Stichwörter: Uniformverbot, Uniformverbot, 1930-1932


Anordnung, die es untersagte, einheitliche Kleidung als Zeichen der Zugehörigkeit zu einer politischen Gruppierung zu tragen. Bayern erließ vor dem Hintergrund nationalsozialistischer Provokationsmärsche als erstes Land der Republik am 5. Juni 1930 ein eingeschränktes Uniformverbot, das am 10. Juli 1931 ausgeweitet wurde. In der Auseinandersetzung mit dem Reich um die Gültigkeit eines solchen landesweiten Uniformverbots erließ Bayern am 17. Juni 1932 ein zweites allgemeines, zeitlich befristetes Verbot, das der Reichspräsident per Notverordnung vom 28. Juni 1932 aufhob.

Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns