Stichwörter: Thronrede
Der König konnte den Landtag mit einer Thronrede eröffnen, die er selbst oder ein von ihm Beauftragter verlas. Darin kündigte er Gesetzesvorlagen an, die er dem Landtag in der kommenden Sitzungsperiode zuzuleiten gedachte; darüber hinaus gab der König in der Thronrede einen allgemeinen Überblick über die politische Gesamtlage aus seiner Sicht. Er war nicht durch die Verfassung verpflichtet, eine Thronrede zu halten.
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus