Stichwörter: Summepiskopat/Landesherrliches Kirchenregiment
Als landesherrliches Kirchenregiment wird die kirchenleitende Funktion eines Landesherrn bezeichnet, die dieser als oberster Bischof (summus episcopus) in seinem Territorium ausübt. Davon zu unterscheiden ist die staatliche Kirchenhoheit, bei der der Landesherr nur eine äußere Aufsicht über die Kirchen ausübte, nicht aber die Kirchenleitung innehatte. Obwohl Katholik war der bayerische König bis 1918 der summus episcopus der protestantischen Kirche Bayerns und hatte somit das Kirchenregiment (Kirchenleitung) inne. Die das Kirchenregiment ausübende Behörde war das Oberkonsistorium. Gegenüber der katholischen Kirche bestand nur die staatliche Kirchenhoheit, aber kein landesherrliches Kirchenregiment.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns
Als landesherrliches Kirchenregiment wird die kirchenleitende Funktion eines Landesherrn bezeichnet, die dieser als oberster Bischof (summus episcopus) in seinem Territorium ausübt. Davon zu unterscheiden ist die staatliche Kirchenhoheit, bei der der Landesherr nur eine äußere Aufsicht über die Kirchen ausübte, nicht aber die Kirchenleitung innehatte. Obwohl Katholik war der bayerische König bis 1918 der summus episcopus der protestantischen Kirche Bayerns und hatte somit das Kirchenregiment (Kirchenleitung) inne. Die das Kirchenregiment ausübende Behörde war das Oberkonsistorium. Gegenüber der katholischen Kirche bestand nur die staatliche Kirchenhoheit, aber kein landesherrliches Kirchenregiment.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns