Stichwörter: Subsidiarität
Subsidiarität bzw. Subsidiaritätsprinzip ist ein Begriff der katholischen Soziallehre zur Kennzeichnung einer bestimmten Ordnung im Verhältnis von Staat und Gesellschaft. Er stammt vom lat. "subsidium ferre" (= Hilfestellung leisten) und besagt, dass der Staat im Verhältnis zur Gesellschaft nicht mehr, aber auch nicht weniger tun soll, als Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten. Übertragen auf den Staatsaufbau, bedeutet das Subsidiaritätsprinzip, dass eine staatliche oder gesellschaftliche Aufgabe möglichst von der kleineren oder unteren Einheit wahrgenommen werden soll; erst wenn diese Aufgabe das Leistungsvermögen der kleineren Einheit übersteigt, dann soll sie von der größeren bzw. höheren Einheit übernommen werden. Mit anderen Worten: Was die Gemeinde regeln kann, soll nicht vom Bundesland geregelt werden; was das Bundesland regeln kann, soll nicht vom Bund geregelt werden.
Die klassische Formulierung des Prinzips der Subsidiarität findet sich in Ziffer 79 der Sozialenzyklika "Quadragesimo anno" von Papst Pius XI., die 1931 "im vierzigsten Jahr" der ersten Sozialenzyklika "Rerum Novarum" und vor dem Hintergrund der Expansion der totalitären Bewegungen des Kommunismus, des Faschismus und des Nationalsozialismus veröffentlicht wurde: "Wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnetere Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen... Jede Gesellschaftstätigkeit ist ihrem Wesen nach subsidiär, sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen".
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus