Die Glossare des HdBG

Subsidiär Detailansicht

Stichwörter: Subsidiär


Von der subsidiären Anwendung einer Rechtsbestimmung spricht man dann, wenn das vorrangige Recht (etwa das lokale Recht) für bestimmte Fälle keine Regelung trifft und ein anderes Recht (das subsidiäre Recht, wie etwa Reichsrecht) in Geltung tritt.

Aus: Bayerische Rechtsgeschichte