Stichwörter: Streitwert
Der Wert eines Zivilprozesses, der sich insbesondere nach der Höhe des geltend gemachten Anspruchs berechnet. Wichtig für die Festsetzung von Gebühren sowie für die Zulässigkeit einer Appellation bzw. Revision (Appellationssumme, Revisionssumme).
Aus: Bayerische Rechtsgeschichte