Stichwörter: Straubinger Erbfall, Straubinger Erbfall, 1425-1429
Nach dem Tod des letzten Herzogs von Niederbayern-Straubing-Holland (1425) stritten die wittelsbachischen Herzöge von Landshut, Ingolstadt und München um das im bayerischen Kernland gelegene Erbe, das sog. Niederland. Auch Herzog Albrecht von Österreich (reg. 1411-1439, deutscher König ab 1438) erhob Anspruch auf ein Erbteil. Die Straubinger Landstände verwalteten vorübergehend das Land. Sie schalteten König Sigismund (reg. 1410-1437) ein, der schließlich im Schiedsspruch von Preßburg (26. April 1429) eine Teilung nach Zahl der Häupter - also in Viertel - festlegte. Der an das Herzogtum Bayern-München gefallene Teil mit der Stadt Straubing behielt eine weitgehend selbständige Verwaltung. Da die Aufteilung nicht nach territorialer Lage der Gebiete vorgenommen wurde, erreichte die Zersplitterung des Herzogtums nun ihren Höhepunkt.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns