Stichwörter: Staatsregierung
Die Bayerische Staatsregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten, den Staatsministern und den Staatssekretären. Der Ministerpräsident beruft und entlässt mit Zustimmung des Landtags die Staatsminister und die Staatssekretäre. (Art. 45 der Bayerischen Verfassung). Er weist jedem Minister mit Zustimmung des Landtags einen Geschäftsbereich zu, den dieser selbstständig und unter eigener Verantwortung gegenüber dem Landtag führt, allerdings im Rahmen der vom Ministerpräsidenten festgelegten Richtlinien der Politik (Art. 49 und folgende). Die Staatssekretäre sind an die Weisungen des Ministers in ihrem Ressort gebunden.
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus