Stichwörter: Staatsrat
Im Königreich Bayern Beratungsgremium des Königs, zu dem auch die Minister gehören. Der Staatsrat begutachtete alle Vorlagen an die Kammern sowie alle von den Kammern an den König herangetragenen Vorgänge; Repräsentanten des Staatsrats leisteten die Gegenzeichnung zur Inkraftsetzung von königlichen Erlassen und Gesetzen.
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus