Stichwörter: Staatsräte und Staatssekretäre, Staatsräte und Staatssekretäre (1918-1933)
Der Staatsrat war von 1817 bis 1918 ein Beratungsgremium des Königs, dem neben den Prinzen und Ministern auch hohe Ministerialbeamte angehörten. Nach der Revolution von 1918 entfiel für die Minister die Bezeichnung Staatsrat, die fortan den führenden Beamten der Ministerien vorbehalten blieb. Bereits die Regierung Eisner führte die nichtbeamteten politischen Staatsräte ein, die seit der Bamberger Verfassung von 1919 Staatssekretäre hießen. Diese waren politische Stellvertreter der Minister mit Sitz und Stimme im Ministerrat. Nach 1933 kam die Amtsbezeichnung Staatsrat zunehmend außer Gebrauch. 1945/46 führten die leitenden, den Minister vertretenden Beamten der Staatsministerien wieder den Titel Staatsrat, bis die Bayerische Verfassung von 1946 erneut Staatssekretäre vorsah.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns