Stichwörter: Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Weimarer Republik)
1847 begründetes Ministerium, das schon bei seiner Einrichtung am Münchner Salvatorplatz angesiedelt wurde und in dessen Kompetenzbereich das gesamte Bildungswesen sowie Kirchenfragen gehörten. In der Zeit der Weimarer Republik führte das Ministerium den Namen "Staatsministerium für Unterricht und Kultus". Es wurde von drei verschiedenen Ministern geleitet: 1918-1920 von Johannes Hoffmann (MSPD, 1867-1930), auf den 1920-1926 Franz Matt (BVP, 1860-1929) und dann bis 1933 Franz X. Goldenberger (BVP, 1867-1948) folgten. Während Hoffmann auf eine strikte Trennung von Staat und Kirche hinarbeitete, setzte Matt das Mantelgesetz durch, das das mit der katholischen Kirche abgeschlossene Konkordat sowie die mit den evangelischen Landeskirchen vereinbarten Kirchenverträge zusammenschloss und den Kirchen weitgehenden Einfluss auf das Schulwesen einräumte. Goldenberger führte im Wesentlichen Matts Politik fort.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns