Stichwörter: Staatsministerium des Äußern
Das Amt des Außenministers stand im 19. und frühen 20. Jahrhundert im Zentrum der bayerischen Politik. Es war zumeist mit einer führenden Stellung unter den bayerischen Ministern verbunden, etwa dem Vorsitz im Ministerrat (definitiv seit 1890) bzw. später dem Amt des Ministerpräsidenten. Dennoch fehlt bislang eine adäquate behördengeschichtliche Bearbeitung des Außenministeriums, so dass zwar die normativen Funktionsprofile, nicht aber die Wirkungsgeschichte und die personellen Strukturen zureichend erschlossen sind. Der Arbeitsbereich des Außenministeriums umfasste neben der genuinen Außenpolitik auch und zeitweise in erheblichem Umfang Kompetenzen in der inneren Verwaltung (Wirtschaft, Verkehr, Soziales) sowie Aufgaben, die aus der führenden Stellung des Außenministers resultierten und auf die Staatskanzlei als Nachfolgebehörde ab 1933 vorgriffen.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns