Stichwörter: Staatskirchentum
Staatskirchentum ist ein kirchenpolitisches System, in dem die Kirche dem Staat untergeordnet ist. Die Formen dieser Unterordnung können ganz unterschiedlich sein. In Bayern handelte es sich um Aufsichtsrechte des Staates gegenüber der katholischen Kirche, insbesondere im Schulwesen. Der König beanspruchte das Recht, über die Zulässigkeit von kirchlichen Verlautbarungen zu befinden ("Placet") und bei der Besetzung von Bischofsstühlen mit zu entscheiden. Das lutherische Staatskirchentum ist durch das "Bündnis von Thron und Altar" charakterisiert.
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus